17.11.2011 von 
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Gekündigt - was nun?

 Eine Kündigung durch den Arbeitgeber tut weh. Sie wird als Niederlage empfunden und man verspürt ein Gefühl der Ohnmacht. Über den Gekündigten wurde entschieden. Er passt nicht mehr ins Unternehmen. Von einem Tag auf den anderen ist alles anders. Der gewohnte Tagesablauf ist dahin, Existenzängste machen sich breit, im sozialen Umfeld droht der Gesichtsverlust und manche verlieren sogar ihren Lebensinhalt. Wie soll es jetzt weitergehen? 

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Je nach Persönlichkeit und Überraschungsgrad durchlaufen die Betroffenen ganz unterschiedliche emotionale Zustände: Trauer, Wut oder Frustration sind in dieser Phase ganz normal. Wenn diese Gefühle auftreten, lassen sie sich nicht unterdrücken und man sollte es auch gar nicht versuchen. Die Gefühle sind da und haben für den Augenblick auch ihre Berechtigung. Wichtiger ist aber, dass wir uns nicht von diesen Gefühlen lenken lassen und die Kontrolle verlieren.

 

Bewahren Sie die Fassung

Jetzt heißt es kühlen Kopf bewahren und nicht in Selbstmitleid verfallen. Schließlich müssen diverse Dinge geregelt werden, die Ihre ganze Aufmerksamkeit fordern: Resturlaub, Zeugnis, Abfindung, Rechtmäßigkeit der Kündigung, Arbeitsagentur, Übergabe des Arbeitsplatzes und vieles mehr. Die Kündigungsabwicklung kann sich je nach Kündigungsgrund und Unternehmenskultur unterscheiden. Zwei Punkte wollen wir an dieser Stelle allerdings klar zum Ausdruck bringen: Zum einen sind viele Unternehmen in der Kündigungsabwicklung nicht so professionell, wie man meinen sollte, und zum anderen werden Kündigungen selten zurückgenommen. Das bedeutet, dass Sie sich in diesem Stadium selbst um die bestmögliche Abwicklung der Kündigung kümmern müssen und sich nicht darauf verlassen dürfen, dass Ihr Arbeitgeber diese Dinge zu Ihrer Zufriedenheit regelt und in die Wege leitet.

Warum Sie sich darum kümmern sollen? Ganz einfach: Weil es um Ihre Zukunft geht. Erstaunlich oft werden bei einer Kündigung Fehler gemacht, die sich im ungünstigsten Fall zu Ihrem Nachteil auswirken können. Formfehler bei der Kündigung können zu Nachteilen bei der Arbeitsagentur führen und die Tatsache, dass Sie ein gutes Zeugnis benötigen, versteht sich von selbst. Zugleich müssen Sie sofort damit beginnen, sich um einen neuen Job zu kümmern – aus einer „Noch-Anstellung“ heraus bewirbt man sich leichter.

 

Bewahren Sie einen guten Ruf

 Je nach Überschaubarkeit der Branche führt ein unglückliches Ausscheiden zu einer schlechten Referenz. Und die Welt ist klein: Vielleicht treffen Sie Ihre derzeitigen Kollegen ja demnächst in einem andren Unternehmen wieder. Und nicht selten sind die Kollegen von heute sogar die Chefs von morgen. Je besser Ihr Ruf ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Ihren nächsten Job durch eine Empfehlung aus Ihrem früheren Umfeld finden. Darüber hinaus gibt es bis zum endgültigen Ausscheiden oft noch viel zu verhandeln. Sie glauben gar nicht, was Ihr Chef noch alles für Sie tun kann – wenn er will. Machen Sie Ihrem Chef jetzt klar, dass Sie von der Kündigung überrascht wurden und sich jetzt intensiv um Ihre Zukunft kümmern müssen. Fragen Sie Ihren Vorgesetzen, ob er Ihnen dabei behilflich sein kann und will. In den meisten Fällen ist die Antwort „Ja“. Vor allem dann, wenn das Verhältnis gut war oder Ihr Chef ein schlechtes Gewissen Ihnen gegenüber hat.

 

Offiziell sind Sie vom Zeitpunkt der Kündigung bis hin zum endgültigen Ausscheiden aus dem Unternehmen noch angestellt und zur Leistungserbringung verpflichtet. Die Praxis zeigt aber, dass das aus verschiedenen Gründen gar nicht immer gewollt ist. In vielen Fällen werden die Mitarbeiter freigestellt und müssen fortan nicht mehr am Tagesgeschäft teilnehmen. Das ist auch in Ihrem Sinne, denn Sie benötigen Ihre Zeit jetzt, um sich über Ihre persönliche und berufliche Zukunft klar zu werden.

Unter Umständen müssen Sie die folgenden interessanten und noch verhandelbaren Gesprächspunkte mit Ihren Vorgesetzen klären:

 

  • sofortige Freistellung unter Anrechnung des Resturlaubes und Fortzahlung der Bezüge
  •  Regelung der künftigen Ansprüche oder Verrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge
  •  Weitere Nutzung von Firmenwagen und Geschäftstelefon
  •  Abschluss von bereits begonnenen Fachlehrgängen
  •  Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen oder Fachvorträgen
  •  Finanzierung einer Outplacement-Beratung
  •  Benennung interessanter Ansprechpartner innerhalt der Branche 


Zusammenfassung:

Eine Kündigung ist schmerzhaft, besonders wenn sie einen unerwartet trifft. Konzentrieren Sie sich dennoch darauf, die daraus resultierenden Folgen professionell abzuwickeln. Widerstehen Sie der Versuchung, einen Scherbenhaufen am alten Arbeitsplatz zu hinterlassen – agieren Sie professionell. Vergessen Sie nicht, dass die Welt manchmal klein ist und ihr bisheriger Arbeitgeber hilfreiche Empfehlungen aussprechen kann.  


Weitere Informationen zu diesem Thema liefert das Buch "Bewerben nach der Kündigung" von Carolin und Heiko Lüdemann. Erschienen bei Redline Wirtschaft.

 
 
 
Tags
Kündigung, Bewerbung, Entlassung
 
 
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